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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Es wird besonders durch Artikel 1, der die Menschenwürde schützt, und Artikel 2, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit regelt, gestützt.

Diese Artikel sorgen dafür, dass du die Kontrolle darüber hast, wer deine Informationen sehen oder verwenden darf.

Das bedeutet aber nur, dass eine Firma dich fragen muss, ob sie deine Daten speichern und verarbeiten darf.

Wenn du nicht zustimmst, kann es sein, dass du bestimmte Dienste der Firma auch nicht nutzen kannst.

In Snap Chat kannst du den Geistmodus einstellen. Dann wird dein Standort nicht mehr mit den anderen Nutzern geteilt.

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